Immobilienrecht

Wir sind Ansprechpartner für Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltungsgesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie profitieren insbesondere von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Miet- und WEG-Rechts.

Wohnungseigentümergemeinschaften finden Rat bereits ab der Gründungsphase. Durch eine sorgfältig erstellte Teilungserklärung lassen sich im Vorfeld Probleme vermeiden. In Fragen der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften stehen wir Ihnen bei Wohngeldforderungen, der Überprüfung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlungen und Rechtsfragen um die Nutzung des Sondereigentums zur Verfügung.

Immobilienrecht