Erb- und Familienrecht

Für unsere Mandanten bieten wir umfassende Beratung im Bereich des Familien- und Erbrechtes.

Bei Trennung und Scheidung sind die Wahrung der Interessen unseres Mandanten und das Kindeswohl unsere Leitlinien. Grundsätzlich versuchen wir zunächst den Weg der einvernehmlichen Lösung zu wählen und Streit um des Streites willen zu vermeiden. Mit einer klugen vorläufigen Regelung des Umgangs und der persönlichen Verhältnisse sollen die Grundlagen für eine vernünftige Beendigung der Partnerschaft gelegt werden. Ist dies jedoch nicht möglich, setzten wir die Interessen unserer Mandantschaft energisch durch.

Im Bereich des Erbrechts bieten wir umfangreiche Beratung bei der erbrechtlichen Gestaltung, insbesondere bei der Abfassung eines Testamentes oder bei der Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten, wie zum Beispiel Eigentumswohnungen und Häusern. Für kleine und mittlere Familienbetriebe entwickeln wir individuelle Lösungen für die Unternehmensnachfolge. Durch eine vorausschauende Regelung kann hier unnötiger Streit vermieden und das wirtschaftliche Risiko minimiert werden. Im Erbfall setzen wir erbrechtliche Ansprüche unserer Mandantschaft konsequent durch, gerne auch schwierige Auseinandersetzungen großer Erbengemeinschaften mit Erben im In- und Ausland.

Erb- und Familienrecht